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AllCom IT-Solutions
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Unternehmen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen vor Auftragserteilung.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von AllCom IT-Solutions, Inhaber Johann Allacher, Lindenstraße 2B, 3430 Frauenhofen (im Folgenden „AllCom“), gegenüber ihren Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Unser Angebot richtet sich an Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Ist der Kunde ausnahmsweise Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten diese AGB nur insoweit, als sie zwingenden Bestimmungen des KSchG nicht widersprechen.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn AllCom ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, AllCom stimmt ihnen schriftlich zu.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote von AllCom sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Schriftliche Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

2.2 Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von AllCom (auch per E-Mail) oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.3 Kostenvoranschläge sind unverbindlich und unentgeltlich, sofern nicht anders vereinbart. Zeichnet sich eine Überschreitung um mehr als 15 % ab, informiert AllCom den Kunden rechtzeitig.

3. Leistungsumfang

3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem gesonderten Betreuungs- bzw. Wartungsvertrag. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen werden nach Aufwand verrechnet.

3.2 AllCom erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. AllCom ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Subunternehmer zu bedienen.

3.3 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die AllCom nicht zu vertreten hat (z. B. Lieferengpässe von Herstellern, fehlende Mitwirkung des Kunden, höhere Gewalt), verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt AllCom alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Zugangsdaten rechtzeitig zur Verfügung und benennt eine verantwortliche Ansprechperson.

4.2 Der Kunde ermöglicht den Zugang zu Räumlichkeiten und Systemen zu den vereinbarten Zeiten, stellt die erforderliche Infrastruktur (Strom, Netzwerk, Internetzugang) bereit und informiert AllCom über Besonderheiten seiner IT-Umgebung.

4.3 Vor Arbeiten an Systemen hat der Kunde für eine aktuelle Datensicherung zu sorgen, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung von AllCom vereinbart ist.

4.4 Mehraufwand, der durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Kunden entsteht, wird nach Aufwand verrechnet.

5. Fernwartung

5.1 Fernwartung erfolgt ausschließlich mit Zustimmung des Kunden im Einzelfall oder im Rahmen eines vereinbarten Betreuungsvertrags. Der Kunde stellt sicher, dass die Fernwartung im Einklang mit seinen internen Vorgaben steht.

5.2 AllCom fordert niemals unaufgefordert telefonisch oder per E-Mail einen Fernzugriff an.

6. Betreuungs- und Wartungsverträge

6.1 Betreuungs- und Wartungsverträge werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

6.2 Leistungsumfang, Reaktionszeiten und Pauschalen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag. Darüber hinausgehende Leistungen werden nach Aufwand verrechnet.

6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Leistungen nach Aufwand werden nach der jeweils gültigen Preisliste von AllCom verrechnet, angefangene Viertelstunden zählen als volle Viertelstunde. Fahrtzeiten und Fahrtkosten werden gesondert verrechnet, sofern nicht anders vereinbart.

7.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Pauschalen aus Betreuungsverträgen und Abonnements (z. B. Softwarelizenzen) werden im Voraus verrechnet.

7.3 Bei Zahlungsverzug ist AllCom berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie den Ersatz der notwendigen Mahn- und Inkassokosten zu verlangen. Nach erfolgloser Mahnung kann AllCom weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückhalten.

7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, diese wurden von AllCom anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

8. Lieferung und Eigentumsvorbehalt

8.1 Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Kunden oder an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

8.2 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von AllCom.

9. Software, Lizenzen und Cloud-Dienste

9.1 Für Software, Lizenzen und Cloud-Dienste Dritter (z. B. Microsoft 365, Sicherheitssoftware) gelten zusätzlich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich, diese einzuhalten.

9.2 Laufzeiten, Kündigungsfristen und Preisänderungen von Abonnements richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen Herstellers. Vom Hersteller weitergegebene Preisänderungen kann AllCom an den Kunden weitergeben.

9.3 Für die Verfügbarkeit und Funktion von Diensten Dritter ist der jeweilige Anbieter verantwortlich.

10. Gewährleistung

10.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit folgenden Maßgaben: Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung bzw. Leistungserbringung, schriftlich und nachvollziehbar zu rügen (§ 377 UGB). Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

10.2 AllCom ist nach eigener Wahl zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt. Für Hardware gelten vorrangig die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen des Herstellers, deren Abwicklung AllCom unterstützt.

10.3 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, Schadsoftware oder ungeeignete Betriebsbedingungen zurückzuführen sind.

11. Haftung

11.1 AllCom haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden.

11.2 Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Datenverlust und Schäden aus Betriebsunterbrechungen ist – außer bei Vorsatz – ausgeschlossen. Bei Datenverlust haftet AllCom höchstens für den Aufwand der Wiederherstellung aus einer ordnungsgemäß vom Kunden erstellten Datensicherung, sofern die Datensicherung nicht als Leistung von AllCom vereinbart ist.

11.3 Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch drei Jahre nach dem schadensbegründenden Ereignis. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

12. Geheimhaltung und Datenschutz

12.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende.

12.2 Soweit AllCom im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Vertragspartner eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. E-Mail genügt der Schriftform.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

13.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

13.4 Erfüllungsort ist der Sitz von AllCom. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

Stand: 22. Oktober 2026

AllCom IT-Solutions AllCom IT-Solutions · Inhaber Johann Allacher · Lindenstraße 2B, 3430 Frauenhofen · UID ATU48710202 · Mitglied der WKO
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